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   LG Mannheim, 23.12.2009 - 9 O 238/09   

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https://dejure.org/2009,82087
LG Mannheim, 23.12.2009 - 9 O 238/09 (https://dejure.org/2009,82087)
LG Mannheim, Entscheidung vom 23.12.2009 - 9 O 238/09 (https://dejure.org/2009,82087)
LG Mannheim, Entscheidung vom 23. Dezember 2009 - 9 O 238/09 (https://dejure.org/2009,82087)
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  • LG Mönchengladbach, 20.11.2008 - 10 O 97/08
    Auszug aus LG Mannheim, 23.12.2009 - 9 O 238/09
    Gepfändet wird nämlich immer nur eine angebliche Forderung, da der Rechtspfleger garnicht prüft, ob der vom Gläubiger genannte Anspruch des Schuldners tatsächlich besteht (LG Mönchengladbach, Urteil vom 20.11.2008, Az. 10 O 97/08, Rn- 16 - zitiert nach Juris -).

    Eine von der bloßen Erkennbarkeit zu unterscheidende sichere Kenntnis der Klägerin vom Nichtbestehen der Forderung, welche allein die Auskunftspflicht ausschließen könnte (vgl. LG Mönchengladbach, Urteil vom 20.11.2008, Az. 10 O 97/08, Rn. 18 - zitiert nach Juris-), ist vorliegend von der Beklagten nicht hinreichend dargetan und auch sonst nicht ersichtlich.

    Der Streitwert ergibt sich aus dem im Einziehungsrechtsstreit geforderten Betrag (AG Meißen, Urteil vom 03.09.2001, Az. 2 C 272/04, Rn- 56; vgl. auch LG Mönchengladbach, Urteil vom 20.11.2008, Az. 10 O 97/08, Rn- 23).

  • BGH, 28.01.1981 - VIII ZR 1/80

    Haftung des Drittschuldners für unrichtige Auskünfte durch von ihm hinzugezogene

    Auszug aus LG Mannheim, 23.12.2009 - 9 O 238/09
    Eine solche Klageänderung ist gemäß § 263 ZPO sachdienlich anzusehen (BGH, Urteil vom 28.01.1981, Az. VIII ZR 1/80, Rn. 28 f. - zitiert nach Juris -).

    Da der Auskunftsanspruch nach § 840 Abs. 1 ZPO nicht eingeklagt werden kann (BGH, Urteil vom 17.04.1984, Az. IX ZR 153/83, Rn. 11 ff. - zitiert nach Juris - ), und der Gläubige damit nur die Möglichkeit hat, seinen Anspruch im Wege einer Leistungsklage einzufordern, wäre es für ihn unzumutbar und auch nicht prozessökonomisch, wenn er seinen möglichen Schadenersatzanspruch auf Grund nicht oder zu spät erteilter Drittschuldnererklärung in einem erneuten Verfahren geltend machen müsste (BGH, Urteil vom 28.01.1981, Az. VIII ZR 1/80, Rn- 23 - zitiert nach Juris -).

  • AG Meißen, 03.09.2004 - 2 C 272/04

    Schadenersatz wegen Verletzung der Auskunftspflicht nach § 840 Abs. 2

    Auszug aus LG Mannheim, 23.12.2009 - 9 O 238/09
    Der Streitwert ergibt sich aus dem im Einziehungsrechtsstreit geforderten Betrag (AG Meißen, Urteil vom 03.09.2001, Az. 2 C 272/04, Rn- 56; vgl. auch LG Mönchengladbach, Urteil vom 20.11.2008, Az. 10 O 97/08, Rn- 23).
  • AG Wipperfürth, 11.03.2002 - 1 C 405/01

    Anforderungen an die Umsetzung eines Pfändungsbeschlusses und

    Auszug aus LG Mannheim, 23.12.2009 - 9 O 238/09
    Die Auskunftspflicht knüpft somit nicht an den Bestand der gepfändeten Forderung an, sondern an die Stellung als potentieller Drittschuldner auf Grund des Pfändungsbeschlusses (AG Wipperfürth, Urteil vom 11.03.2002, Az. 1 C 405/01, Rn. 4 - zitiert nach Juris -).
  • BGH, 17.04.1984 - IX ZR 153/83

    Durchsetzung der Auskunftspflicht des Drittschuldners

    Auszug aus LG Mannheim, 23.12.2009 - 9 O 238/09
    Da der Auskunftsanspruch nach § 840 Abs. 1 ZPO nicht eingeklagt werden kann (BGH, Urteil vom 17.04.1984, Az. IX ZR 153/83, Rn. 11 ff. - zitiert nach Juris - ), und der Gläubige damit nur die Möglichkeit hat, seinen Anspruch im Wege einer Leistungsklage einzufordern, wäre es für ihn unzumutbar und auch nicht prozessökonomisch, wenn er seinen möglichen Schadenersatzanspruch auf Grund nicht oder zu spät erteilter Drittschuldnererklärung in einem erneuten Verfahren geltend machen müsste (BGH, Urteil vom 28.01.1981, Az. VIII ZR 1/80, Rn- 23 - zitiert nach Juris -).
  • BGH, 25.09.1986 - IX ZR 46/86

    Umfang der Haftung des Drittschuldners bei nicht abgegebener

    Auszug aus LG Mannheim, 23.12.2009 - 9 O 238/09
    Ihr Schaden besteht in den Kosten, die sie aufgewendet hat, um die Forderung gegen den Drittschuldner gerichtlich geltend zu machen (BGH, Urteil vom 25.09.1986, Az. IX ZR 46/86, Leitsatz und Rn. 15 - zitiert nach Juris -).
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